Fachgebiet Wohnungseigentumsrecht

Beratung und Vertretung im Wohnungseigentumsrecht – rechtssicher bei Streit im WEG

Das Wohnungseigentumsrecht – oft einfach als WEG-Recht bezeichnet – regelt das Verhältnis zwischen den Eigentümern innerhalb einer Wohnanlage und zur Eigentümergemeinschaft insgesamt. Was in der Theorie klar erscheint, führt in der Praxis häufig zu Unsicherheiten: Wer trägt die Verantwortung bei baulichen Veränderungen? Welche Beschlüsse sind wirksam? Wie läuft eine Anfechtung korrekt ab? Und was passiert, wenn es zwischen Miteigentümern zum Streit kommt?

Genau hier setzen wir an. Als erfahrene Kanzlei im Wohnungseigentumsrecht bieten wir Ihnen fundierte rechtliche Unterstützung – verständlich, durchsetzungsstark und immer mit Blick auf eine nachhaltige Lösung. Denn gerade in Eigentümergemeinschaften ist juristische Klarheit entscheidend, um unnötige Konflikte zu vermeiden und das Miteinander zu bewahren.

Ob bei Fragen zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum, bei Unsicherheiten rund um Eigentümerversammlungen oder wenn es darum geht, Beschlüsse rechtlich zu überprüfen: Wir vertreten Ihre Interessen mit juristischer Präzision und dem nötigen Fingerspitzengefühl. Dabei stehen nicht nur die Paragrafen im Vordergrund, sondern Ihr konkretes Anliegen – individuell bewertet und rechtlich fundiert.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im WEG-Recht. Wir schaffen Struktur, klären auf und sorgen dafür, dass Ihre Rechte als Wohnungseigentümer gewahrt bleiben – in der Beratung wie auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt

Burkhard Schmidt

kanzlei@bat-anwaelte.de
+49 (0) 941 595 64-0

Unsere Leistungen
im Wohnungseigentumsrecht im Überblick:

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt

Burkhard Schmidt

schmidt@bat-anwaelte.de
+49 (0) 941 595 64-0

Rechtliche Begleitung bei Eigentümerversammlungen

Vertretung bei Streitigkeiten innerhalb der WEG oder mit der Verwaltung

Durchsetzung oder Abwehr von Gebrauchsregelungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft

Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegen Bauträger oder Voreigentümer bei Mängeln oder offenen Verpflichtungen

Vertretung bei Wasserschäden, Feuchtigkeit oder baulichen Mängeln am Gemeinschaftseigentum

Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei formellen oder inhaltlichen Fehlern

Klärung der Nutzung und Zuordnung von Sondereigentum

Beratung bei Konflikten zwischen Wohnungseigentümern und dem Hausverwalter – auch bei Pflichtverletzungen

Rechtliche Unterstützung bei baulichen Veränderungen

Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum – rechtssichere Einordnung bei Meinungsverschiedenheiten

Häufig gestellte Fragen im Mietrecht: